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Für wen ist unser Angebot geeignet?

Das Angebot richtet sich nach § 34 SGB VIII und § 35a SGB VIII an psychisch erkrankte Jugendliche ab 15 Jahre,

  • die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung besonderer pädagogischer, sozialer, medizinischer und beruflicher Fördermaßnahmen bedürfen und einen Hilfebedarf nach §35a SGB VIII haben
  • die auf eine weitere medizinische Behandlung angewiesen sind
  • die noch nicht genügend belastbar für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind
  • die in der Regel an Schizophrenie, Depressionen, Angst-und Zwangserkrankungen, Traumafolgestörungen, ADHS oder beginnenden Persönlichkeitsstörungen leiden
  • die eine Rückfallprophylaxe benötigen

 

Nicht geeignet ist das Angebot für Jugendliche 

  • mit akuter Selbst- und Fremdgefährdung
  • mit einer im Vordergrund stehenden Suchtproblematik
  • mit einer manifesten Essstörung
  • mit mittelgradigen und schweren geistigen Behinderungen
  • die noch eine Krankenhausbehandlung benötigen

Der Kontakt zur Jugend-Wohngruppe erfolgt über die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Leistungsvereinbarungen.

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