Das Angebot richtet sich nach § 34 SGB VIII und § 35a SGB VIII an psychisch erkrankte Jugendliche ab 15 Jahre,
- die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung besonderer pädagogischer, sozialer, medizinischer und beruflicher Fördermaßnahmen bedürfen und einen Hilfebedarf nach §35a SGB VIII haben
- die auf eine weitere medizinische Behandlung angewiesen sind
- die noch nicht genügend belastbar für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind
- die in der Regel an Schizophrenie, Depressionen, Angst-und Zwangserkrankungen, Traumafolgestörungen, ADHS oder beginnenden Persönlichkeitsstörungen leiden
- die eine Rückfallprophylaxe benötigen
Nicht geeignet ist das Angebot für Jugendliche
- mit akuter Selbst- und Fremdgefährdung
- mit einer im Vordergrund stehenden Suchtproblematik
- mit einer manifesten Essstörung
- mit mittelgradigen und schweren geistigen Behinderungen
- die noch eine Krankenhausbehandlung benötigen
Der Kontakt zur Jugend-Wohngruppe erfolgt über die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Leistungsvereinbarungen.